13 TaBV 39/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-04-25, 13 TaBV 39/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-04-25, 13 TaBV 39/05
13 TaBV 39/05Arbeitsgericht25.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 39/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-25
Aktenzeichen: 13 TaBV 39/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0425.13TABV39.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 23 III 2 RVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Gesamtpersonalrates – unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Minden vom 04.02.2005 - 1 BV 14/04 - abgeändert.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 23.272,50 € festgesetzt.
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