10 TaBV 61/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-11, 10 TaBV 61/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-11, 10 TaBV 61/05
10 TaBV 61/05Arbeitsgericht11.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 61/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-11
Aktenzeichen: 10 TaBV 61/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0511.10TABV61.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammmer
Normen: §§ 33, 23 Abs. 2 RVG§ 111 BetrVG§ 85 Abs. 2 ArbGG
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bochum vom 21.02.2005 - 4 BVGa 9/04 - teilweise abgeändert.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 15.333,40 € festgesetzt.
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