18 Sa 50/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-11, 18 Sa 50/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-11, 18 Sa 50/05
18 Sa 50/05Arbeitsgericht11.05.2005
Regest
Bei der Auslegung des § 8 Ziffer 6.1 des Manteltarifvertrags für Graveure, Galvaniseure, Gürtler und verwandten Berufen der BRD vom 31.10.1994 ergibt sich schon aus dem Wort-laut der tariflichen Vorschrift, dass alle Arbeitnehmer ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 50 v.H. ihres durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes erhalten sollen
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 50/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-11
Aktenzeichen: 18 Sa 50/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0511.18SA50.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 8 Ziffer 6.1 des Manteltarifvertrags für Graveure, Galvaniseure, Gürtler und verwandten Berufen der BRD vom 31.10.1994 (MTV)
Leitsätze
Bei der Auslegung des § 8 Ziffer 6.1 des Manteltarifvertrags für Graveure, Galvaniseure, Gürtler und verwandten Berufen der BRD vom 31.10.1994 ergibt sich schon aus dem Wort-laut der tariflichen Vorschrift, dass alle Arbeitnehmer ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 50 v.H. ihres durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes erhalten sollen
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 18.11.2004 - 4 Ca 1336/04 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auflegt
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.