13 Sa 2307/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-13, 13 Sa 2307/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-13, 13 Sa 2307/04
13 Sa 2307/04Arbeitsgericht13.05.2005
Regest
Bei der Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einem von einer Gewerkschaft organisier-ten Arbeitskreis sind die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 BetrVG regelmäßig nicht erfüllt.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Sa 2307/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-13
Aktenzeichen: 13 Sa 2307/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0513.13SA2307.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 37 Abs. 2 BetrVG
Leitsätze
Bei der Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einem von einer Gewerkschaft organisier-ten Arbeitskreis sind die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 BetrVG regelmäßig nicht erfüllt.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.11.2004 – 9 Ca 1379/04 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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