Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-13, 13 Sa 2307/04

13 Sa 2307/04Arbeitsgericht13.05.2005

Regest

Bei der Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einem von einer Gewerkschaft organisier-ten Arbeitskreis sind die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 BetrVG regelmäßig nicht erfüllt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Sa 2307/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-13

Aktenzeichen: 13 Sa 2307/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0513.13SA2307.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 37 Abs. 2 BetrVG

Leitsätze

Bei der Teilnahme eines Betriebsratsmitgliedes an einem von einer Gewerkschaft organisier-ten Arbeitskreis sind die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 BetrVG regelmäßig nicht erfüllt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 15.11.2004 – 9 Ca 1379/04 – wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

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