14 Ta 282/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-23, 14 Ta 282/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-23, 14 Ta 282/05
14 Ta 282/05Arbeitsgericht23.05.2005
Regest
Weitergeleitetes Pflegegeld i. S. von § 37 SGB XI kann zu einem Drittel als Einkommen des Pflegenden bei der PKH-Gewährung zugerechnet werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Ta 282/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-23
Aktenzeichen: 14 Ta 282/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0523.14TA282.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: Weitergeleitetes Pflegegeld i. S. von § 37 SGB XI kann zu einem Drittel als Einkommen des Pflegenden bei der PKH-Gewährung zugerechnet werden.
Leitsätze
Weitergeleitetes Pflegegeld i. S. von § 37 SGB XI kann zu einem Drittel als Einkommen des Pflegenden bei der PKH-Gewährung zugerechnet werden.
Tenor
wird auf die Beschwerde des Klägers die Ratenanordnung im Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 04.08.2004
- 3 Ca 1793/03 - aufgehoben.
Der Kläger bleibt bis auf weiteres ratenfrei
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