8 Sa 2403/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-09, 8 Sa 2403/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-09, 8 Sa 2403/04
8 Sa 2403/04Arbeitsgericht09.06.2005
Regest
Auch nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform bestehen gegen die Wirksamkeit eines Freiwilligkeitsvorbehalts bezüglich Gratifikationsleistungen keine Bedenken.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 2403/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-09
Aktenzeichen: 8 Sa 2403/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0609.8SA2403.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: BGB §§ 307, 308 Nr. 4
Leitsätze
Auch nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform bestehen gegen die Wirksamkeit eines Freiwilligkeitsvorbehalts bezüglich Gratifikationsleistungen keine Bedenken.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 18.11.2004 - 3 Ca 1415/04 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
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