12 Sa 2090/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-21, 12 Sa 2090/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-21, 12 Sa 2090/04
12 Sa 2090/04Arbeitsgericht21.06.2005
Regest
Eine selbständige Tätigkeit (BAT Anlage 1 a Teil II L Vergütungsgruppe V c Fg. 1) erfordert eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabengebiets.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 2090/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-21
Aktenzeichen: 12 Sa 2090/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0621.12SA2090.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: BAT §§ 22, 23; BAT Anlage 1 a Teil II L
Leitsätze
Eine selbständige Tätigkeit (BAT Anlage 1 a Teil II L Vergütungsgruppe V c Fg. 1) erfordert eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse
Eigenständigkeit des Aufgabengebiets.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 16.09.2004 - 4 Ca 1754/04 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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