Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-29, 14 Ta 351/05

14 Ta 351/05Arbeitsgericht29.06.2005

Regest

Der Bezirksrevisor kann sofortige Beschwerde einlegen, wenn der Rechtspfleger eine Über-prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei einer Nulltarif-Prozesskostenhilfe ablehnt

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Ta 351/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-06-29

Aktenzeichen: 14 Ta 351/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0629.14TA351.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: §§ 120 Abs. 4, 127 Abs. 3 ZPO

Leitsätze

Der Bezirksrevisor kann sofortige Beschwerde einlegen, wenn der Rechtspfleger eine Über-prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei einer Nulltarif-Prozesskostenhilfe ablehnt

Tenor

wird die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors als zurzeit unbegründet zurückgewiesen

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