Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-29, 18 Sa 63/05

18 Sa 63/05Arbeitsgericht29.06.2005

Regest

Nach Ablauf eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags erfasst die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG sowohl die organisierten als auch die nicht organisierten Arbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnisse der Tarifvertrag zur Anwendung kam.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 63/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-06-29

Aktenzeichen: 18 Sa 63/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0629.18SA63.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 4 Abs. 5, § 5 TVG; Abschn. A § 1, Abschn. B § 1 TV Sonderzahlungen Einzelhandel, § 24 Abs. 1 b MTV 1996 Einzelhandel

Leitsätze

Nach Ablauf eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags erfasst die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG sowohl die organisierten als auch die nicht organisierten Arbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnisse der Tarifvertrag zur Anwendung kam.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 02.12.2004 - 1 Ca 1553/04 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

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