18 Sa 63/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-29, 18 Sa 63/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-06-29, 18 Sa 63/05
18 Sa 63/05Arbeitsgericht29.06.2005
Regest
Nach Ablauf eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags erfasst die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG sowohl die organisierten als auch die nicht organisierten Arbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnisse der Tarifvertrag zur Anwendung kam.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 63/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-06-29
Aktenzeichen: 18 Sa 63/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0629.18SA63.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 4 Abs. 5, § 5 TVG; Abschn. A § 1, Abschn. B § 1 TV Sonderzahlungen Einzelhandel, § 24 Abs. 1 b MTV 1996 Einzelhandel
Leitsätze
Nach Ablauf eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags erfasst die Nachwirkung nach § 4 Abs. 5 TVG sowohl die organisierten als auch die nicht organisierten Arbeitnehmer, auf deren Arbeitsverhältnisse der Tarifvertrag zur Anwendung kam.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 02.12.2004 - 1 Ca 1553/04 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
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