Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-08, 10 Sa 2149/04

10 Sa 2149/04Arbeitsgericht08.07.2005

Regest

Parallelsache zu 10 Sa 2053/04 Die gleichzeitige Schulung mehrerer Betriebsratsmitglieder über Spezialkenntnisse kann erforderlich sein, wenn der Betriebsrat in zulässiger Weise Arbeitsgruppen oder Ausschüsse gebildet hat, die bestimmte Betriebsratsaufgaben wahrnehmen. Verantwortliche Betriebs-ratsarbeit kann in Ausschüssen oder Arbeitsgruppen nur dann geleistet werden, wenn alle Ausschussmitglieder über Mindestkenntnisse für die mit ihrem Amt verbundenen Aufgaben verfügen.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 2149/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-08

Aktenzeichen: 10 Sa 2149/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0708.10SA2149.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 37 Abs. 2, 6, 40 BetrVG§ 611 BGB

Leitsätze

Parallelsache zu 10 Sa 2053/04

Die gleichzeitige Schulung mehrerer Betriebsratsmitglieder über Spezialkenntnisse kann erforderlich sein, wenn der Betriebsrat in zulässiger Weise Arbeitsgruppen oder Ausschüsse gebildet hat, die bestimmte Betriebsratsaufgaben wahrnehmen. Verantwortliche Betriebs-ratsarbeit kann in Ausschüssen oder Arbeitsgruppen nur dann geleistet werden, wenn alle Ausschussmitglieder über Mindestkenntnisse für die mit ihrem Amt verbundenen Aufgaben verfügen.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 08.06.2004 - 1 Ca 604/04 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 857,75 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 25.03.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

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