10 TaBV 71/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-08, 10 TaBV 71/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-08, 10 TaBV 71/05
10 TaBV 71/05Arbeitsgericht08.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 71/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-08
Aktenzeichen: 10 TaBV 71/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0708.10TABV71.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 23 Abs. 3 S. 2 RVG§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegen vom 14.03.2005 - 3 BV 63/04 - abgeändert.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 12.000,00 € festgesetzt.
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