2 Ta 576/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-11, 2 Ta 576/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-11, 2 Ta 576/04
2 Ta 576/04Arbeitsgericht11.07.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 576/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-07-11
Aktenzeichen: 2 Ta 576/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0711.2TA576.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 24.06.2004 - 3 Ca 2883/04 abgeändert.
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichtsgerichten wird für
unzulässig erklärt. Der Rechtsstreit wird auf Antrag der
Beklagten an das Amtsgericht Dortmund verwiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu
tragen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 541,50 €
festgesetzt.
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