Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-12, 4 Ta 435/05

4 Ta 435/05Arbeitsgericht12.07.2005

Regest

Die Erstreckung der PKH-Bewilligung auf einen Mehrvergleich setzt in der Regel einen ausdrücklichen Antrag voraus, der vor Instanz- oder Verfahrensende gestellt werden muss.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Ta 435/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-07-12

Aktenzeichen: 4 Ta 435/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0712.4TA435.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 114, 119 ZPO

Leitsätze

Die Erstreckung der PKH-Bewilligung auf einen Mehrvergleich setzt in der Regel einen

ausdrücklichen Antrag voraus, der vor Instanz- oder Verfahrensende gestellt werden muss.

Tenor

Die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der PKH-Bewilligung für den Mehrvergleich durch den PKH-Beschluss des Arbeitsgerichts vom 08.06.2005

  • 3 Ca 755/05 - wird zurückgewiesen.

Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 2.864,39 € festgesetzt.

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