11 Sa 121/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-21, 11 Sa 121/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-07-21, 11 Sa 121/05
11 Sa 121/05Arbeitsgericht21.07.2005
Regest
Unwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Justizangestellten, die an einem an-deren Amtsgericht eingesetzt war als die von ihr vertretene beurlaubte Stammarbeitskraft: unzureichende Darlegung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Ausfall der Stammarbeitskraft und dem befristeten Einsatz der Vertretungskraft.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 121/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-07-21
Aktenzeichen: 11 Sa 121/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0721.11SA121.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 3; BAT SR 2y
Leitsätze
Unwirksame Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Justizangestellten, die an einem an-deren Amtsgericht eingesetzt war als die von ihr vertretene beurlaubte Stammarbeitskraft: unzureichende Darlegung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Ausfall der Stammarbeitskraft und dem befristeten Einsatz der Vertretungskraft.
Tenor
Die Berufung des beklagten L3xxxx gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 16.12.2004 - 1 Ca 1074/04 - wird auf Kosten des beklagten L3xxxx zurückgewiesen.
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