2 Ta 43/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-08-05, 2 Ta 43/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-08-05, 2 Ta 43/05
2 Ta 43/05Arbeitsgericht05.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 43/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-05
Aktenzeichen: 2 Ta 43/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0805.2TA43.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 2 Abs. 1 Nr. 4 b ArbGG
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 16.12.2004 - 3 Ca 3108/04 - abgeändert.
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen wird für zulässig erklärt.
Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 153,69 € festgesetzt.
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