18 Sa 729/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-08-17, 18 Sa 729/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-08-17, 18 Sa 729/05
18 Sa 729/05Arbeitsgericht17.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 729/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-17
Aktenzeichen: 18 Sa 729/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0817.18SA729.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 u. Abs. 3 EntgFG, § 15 BRTV Bau, § 6 Abs. 1 TV 13. Monatseinkommen Bau
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 25.02.2005 - 1 Ca 2656/04 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.936,00 € brutto abzüglich 1.341,79 € netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 25 % und der Beklagten zu 75 % auferlegt.
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