15 Sa 399/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-08-18, 15 Sa 399/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-08-18, 15 Sa 399/05
15 Sa 399/05Arbeitsgericht18.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 15 Sa 399/05 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2005-08-18
Aktenzeichen: 15 Sa 399/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0818.15SA399.05.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 626 BGB; §§ 1, 9 KSchG
Tenor
Berichtigt durch Beschluss vom 21.09.2005
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 14.01.2005 - 11 (1) Ca 1161/04 - teilweise ab-geändert und festgestellt, dass der zwischen den Parteien bestehende Arbeitsvertrag weder durch die fristlose, noch durch die fristgemäße Kündigung der Beklagten vom 13.05.2004 beendet worden ist.
Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
Im übrigen wird das Urteil aufgehoben und der Rechtsstreit an das Arbeitsgericht Dortmund zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten
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