10 TaBV 94/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-08-22, 10 TaBV 94/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-08-22, 10 TaBV 94/05
10 TaBV 94/05Arbeitsgericht22.08.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 TaBV 94/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-22
Aktenzeichen: 10 TaBV 94/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0822.10TABV94.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 23 Abs. 3 S. 2, 33 Abs. 3 RVG§ 99 Abs. 1 BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.04.2005 - 3 BV 197/04 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert.
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen bis zum 22.12.2004 auf 10.795,36 € und ab dem 23.12.2004 auf 8.991,98 € festgesetzt.
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