11 Sa 506/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-09-01, 11 Sa 506/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-09-01, 11 Sa 506/05
11 Sa 506/05Arbeitsgericht01.09.2005
Regest
Auch gegenüber einem angestellten Lehrer am Berufskolleg kann das Land die durch VO zu § 5 SchFG NW n.F. ab 2004 auf 25,5 erhöhte wöchentliche Pflichtstundenzahl realisieren. Ein Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1994, in dem die damals maßgebliche „Pflichtstundenzahl: 24,5 Wochenstunden“ ausgewiesen ist und die Geltung des BAT und der Anlage SR 2 l I BAT vereinbart ist, steht dem nicht entgegen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 11 Sa 506/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-09-01
Aktenzeichen: 11 Sa 506/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0901.11SA506.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Kammer
Normen: BAT SR 2 l I, VO zu § 5 SchFG NW
Leitsätze
Auch gegenüber einem angestellten Lehrer am Berufskolleg kann das Land die durch VO zu § 5 SchFG NW n.F. ab 2004 auf 25,5 erhöhte wöchentliche Pflichtstundenzahl realisieren. Ein Arbeitsvertrag aus dem Jahr 1994, in dem die damals maßgebliche „Pflichtstundenzahl: 24,5 Wochenstunden“ ausgewiesen ist und die Geltung des BAT und der Anlage SR 2 l I BAT vereinbart ist, steht dem nicht entgegen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 10.02.2005 - 3 Ca 1525/04 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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