13 TaBV 57/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-09-02, 13 TaBV 57/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-09-02, 13 TaBV 57/05
13 TaBV 57/05Arbeitsgericht02.09.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 57/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-09-02
Aktenzeichen: 13 TaBV 57/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0902.13TABV57.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 2 Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Speditions-, Lagerei- und Trans-portgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen; § 99 BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 22.02.2005 - 2 (4) BV 44/04 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Arbeitnehmerinnen A3xxxx R3xxxxx, C2xxxxx R4xxx und S5xxxx S6xxxxxxxxx und der Arbeitnehmer E3xxx M3xx und A4xx G4xxx in die Lohngruppe 2 des Lohntarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer des Speditions-, Lagerei- und Transportgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. August 2002/26. April 2005 wird ersetzt.
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