2 Ta 332/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-10-10, 2 Ta 332/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-10-10, 2 Ta 332/05
2 Ta 332/05Arbeitsgericht10.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Ta 332/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-10
Aktenzeichen: 2 Ta 332/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1010.2TA332.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, 1 Abs. 1 b, 2 Abs. 2 HAG
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 26.04.2005 - 4 Ca 2266/04 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 9.383,09 € festgesetzt.
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