2 Sa 82/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-10-12, 2 Sa 82/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-10-12, 2 Sa 82/04
2 Sa 82/04Arbeitsgericht12.10.2005
Regest
Die Kostenbelastung durch hohe Entgeltfortzahlungskosten können die betrieblichen Inter-essen auch dann beeinträchtigen, wenn die Entgeltfortzahlungskosten zu einem großen Teil aus dem Tronc finanziert werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 82/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-12
Aktenzeichen: 2 Sa 82/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1012.2SA82.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG
Leitsätze
Die Kostenbelastung durch hohe Entgeltfortzahlungskosten können die betrieblichen Inter-essen auch dann beeinträchtigen, wenn die Entgeltfortzahlungskosten zu einem großen Teil aus dem Tronc finanziert werden.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 25.11.2003 - 7 Ca 2777/03 -abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
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