Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-10-19, 2 Sa 481/05

2 Sa 481/05Arbeitsgericht19.10.2005

Regest

Keine Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen die Massenentlassungsvorschriften. Vertrauensschutz bei Altfällen (hier: Kündigung des Insolvenzverwalters vom 25.06.2004).

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 481/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-19

Aktenzeichen: 2 Sa 481/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1019.2SA481.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: §§ 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, 17, 18 KSchG; 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InsO; § 102 Abs. 1 BetrVG; § 613 a Abs. 1 Satz1 BGB

Leitsätze

Keine Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen die

Massenentlassungsvorschriften. Vertrauensschutz bei Altfällen

(hier: Kündigung des Insolvenzverwalters vom 25.06.2004).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.02.2005 - 4 Ca 3894/04 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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