2 Sa 481/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-10-19, 2 Sa 481/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-10-19, 2 Sa 481/05
2 Sa 481/05Arbeitsgericht19.10.2005
Regest
Keine Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen die Massenentlassungsvorschriften. Vertrauensschutz bei Altfällen (hier: Kündigung des Insolvenzverwalters vom 25.06.2004).
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 481/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-19
Aktenzeichen: 2 Sa 481/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1019.2SA481.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 1 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, 17, 18 KSchG; 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InsO; § 102 Abs. 1 BetrVG; § 613 a Abs. 1 Satz1 BGB
Leitsätze
Keine Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen die
Massenentlassungsvorschriften. Vertrauensschutz bei Altfällen
(hier: Kündigung des Insolvenzverwalters vom 25.06.2004).
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.02.2005 - 4 Ca 3894/04 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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