2 Sa 1682/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-10-26, 2 Sa 1682/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-10-26, 2 Sa 1682/05
2 Sa 1682/05Arbeitsgericht26.10.2005
Regest
Wird die einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung auf finanzielle Gründe gestützt, kann die erforderliche Dringlichkeit nur zur Abwehr einer sonst eintretenden wirtschaftlichen Notlage bejaht werden.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 1682/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-26
Aktenzeichen: 2 Sa 1682/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1026.2SA1682.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 55 Abs. 2 Satz 1, 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO, 935, 940 ZPO
Leitsätze
Wird die einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung auf finanzielle Gründe gestützt, kann die erforderliche Dringlichkeit nur zur Abwehr einer sonst eintretenden wirtschaftlichen Notlage bejaht werden.
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 08.07.2005 - 1 Ga 15/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.