Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-10-26, 2 Sa 1682/05

2 Sa 1682/05Arbeitsgericht26.10.2005

Regest

Wird die einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung auf finanzielle Gründe gestützt, kann die erforderliche Dringlichkeit nur zur Abwehr einer sonst eintretenden wirtschaftlichen Notlage bejaht werden.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 1682/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-10-26

Aktenzeichen: 2 Sa 1682/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1026.2SA1682.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: §§ 55 Abs. 2 Satz 1, 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO, 935, 940 ZPO

Leitsätze

Wird die einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung auf finanzielle Gründe gestützt, kann die erforderliche Dringlichkeit nur zur Abwehr einer sonst eintretenden wirtschaftlichen Notlage bejaht werden.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 08.07.2005 - 1 Ga 15/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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