13 TaBV 148/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-09, 13 TaBV 148/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-09, 13 TaBV 148/05
13 TaBV 148/05Arbeitsgericht09.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 148/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-09
Aktenzeichen: 13 TaBV 148/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1109.13TABV148.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 23 RVG; § 33 RVG; § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 17.08.2005 - 1 (4) BVGa 1/05 - teilweise abgeändert.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen bis zum Termin der mündlichen Anhörung am 20.05.2005 auf 6000 € und für die Zeit danach auf 3000 € festge-setzt.
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