Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-18, 18 Ta 731/05

18 Ta 731/05Arbeitsgericht18.11.2005

Regest

Eine Prozesskostenhilfebewilligung "in vollem Umfang" kann Klageansprüche, die im Wege der Klageerweiterung erst nach Erlass des Bewilligungsbeschlusses anhängig gemacht werden, schon nicht erfassen, weil bezüglich dieser Klageansprüche eine Erfolgs- und Mutwilligkeitsprüfung nicht im Voraus stattfinden kann

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Ta 731/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-11-18

Aktenzeichen: 18 Ta 731/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1118.18TA731.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: § 114 ZPO

Leitsätze

Eine Prozesskostenhilfebewilligung "in vollem Umfang" kann Klageansprüche, die im Wege der Klageerweiterung erst nach Erlass des Bewilligungsbeschlusses anhängig gemacht werden, schon nicht erfassen, weil bezüglich dieser Klageansprüche eine Erfolgs- und Mutwilligkeitsprüfung nicht im Voraus stattfinden kann

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 29.08.2005 - 6 (3) Ca 1240/04 - wird zurückgewiesen.

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