1 Ta 571/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-18, 1 Ta 571/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-18, 1 Ta 571/05
1 Ta 571/05Arbeitsgericht18.11.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 1 Ta 571/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-11-18
Aktenzeichen: 1 Ta 571/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1118.1TA571.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 5 KSchG
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 20.07.2005 - 1 Ca 1462/05 - abgeändert.
Die Kündigungsschutzklage der Klägerin vom 06.05.2005 wird nachträglich zugelassen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
Wert des Beschwerdegegenstandes: 3.600,00 €
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