14 Sa 1457/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-23, 14 Sa 1457/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-23, 14 Sa 1457/05
14 Sa 1457/05Arbeitsgericht23.11.2005
Regest
Die tarifliche Begrenzungsklausel (Bezug von vorgezogenem Altersruhegeld) ist auch bei einem Geringverdiener-Arbeitsverhältnis rechtswirksam.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Sa 1457/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-23
Aktenzeichen: 14 Sa 1457/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1123.14SA1457.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: §§ 21, 14 TZBfG, § 11 Abs. 5 3. Alt. MTV Einzelhandel NW
Leitsätze
Die tarifliche Begrenzungsklausel (Bezug von vorgezogenem Altersruhegeld) ist auch bei einem Geringverdiener-Arbeitsverhältnis rechtswirksam.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 04.05.2005
- 4 Ca 609/05 - wird kostenfällig zurückgewiesen.
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