Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-23, 18 Sa 1464/05

18 Sa 1464/05Arbeitsgericht23.11.2005

Regest

Berichtigt durch Beschluss vom 04.01.2006

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1464/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-11-23

Aktenzeichen: 18 Sa 1464/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1123.18SA1464.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Kammer

Normen: §§ 280 Abs. 1, 611 Abs. 1 BGB

Leitsätze

Berichtigt durch Beschluss vom 04.01.2006

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 07.06.2005 – 2 Ca 6562/04 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.730,40 € brutto zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.10.2004.

Die Kosten der Berufung werden dem Kläger zu 78 % und der Beklagten zu 22 % auferlegt.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges hat der Kläger 92 % und die Beklagte 8 % zu tragen.

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