14 Sa 1717/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-30, 14 Sa 1717/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-11-30, 14 Sa 1717/05
14 Sa 1717/05Arbeitsgericht30.11.2005
Regest
Eine zulässige Verlängerung des befristeten Erstvertrages liegt auch vor, wenn im Anschlussvertrag ohne Änderung der sonstigen Arbeitsbedingungen eine Lohnerhöhung festgelegt wird.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Sa 1717/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-30
Aktenzeichen: 14 Sa 1717/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1130.14SA1717.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: § 14 Abs. 2 TzBfG
Leitsätze
Eine zulässige Verlängerung des befristeten Erstvertrages liegt auch vor, wenn im
Anschlussvertrag ohne Änderung der sonstigen Arbeitsbedingungen eine Lohnerhöhung festgelegt wird.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 14.07.2005 - 1 Ca 721/05 - wird kostenfällig zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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