13 TaBV 158/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-05, 13 TaBV 158/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-05, 13 TaBV 158/05
13 TaBV 158/05Arbeitsgericht05.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 158/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-05
Aktenzeichen: 13 TaBV 158/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1205.13TABV158.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 33 RVG; § 101 BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Be-triebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 08.09.2005 - 3 BVGa 5/05 abgeändert.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 10.200,00 € festgesetzt.
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