13 Sa 1157/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-07, 13 Sa 1157/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-07, 13 Sa 1157/05
13 Sa 1157/05Arbeitsgericht07.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Sa 1157/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-07
Aktenzeichen: 13 Sa 1157/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1207.13SA1157.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB; § 40 Abs. 2 LPVG NW
Tenor
Auf die Berufung des Klägers - unter Zurückweisung der An-schlussberufung der Beklagten - wird das Urteil des Arbeitsge-richts Arnsberg vom 03.05.2005 - 3 Ca 1558/04 O - abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 11.11.2004 noch durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 13.12.2004 aufgelöst worden ist.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
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