Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-07, 13 Sa 157/05

13 Sa 157/05Arbeitsgericht07.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Sa 157/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-07

Aktenzeichen: 13 Sa 157/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1207.13SA157.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 626 Abs. 1 BGB; § 40 Abs. 2 LPVG NW

Tenor

Auf die Berufung des Klägers - unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten - wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 03.05.2005 - 3 Ca 1558/04 O - abgeändert.

Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien begründete Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 11.11.2004 noch durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 13.12.2004 aufgelöst worden ist.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen

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