13 TaBV 139/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-07, 13 TaBV 139/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-07, 13 TaBV 139/05
13 TaBV 139/05Arbeitsgericht07.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 TaBV 139/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-07
Aktenzeichen: 13 TaBV 139/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1207.13TABV139.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 99 BetrVG; § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 30.06.2005 - 1 BV 4/05 - abgeändert.
Der Arbeitgeberin wird aufgegeben, die Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung der Arbeitnehmerin L1xxx H1xxxx-A3xxxx einzuholen und, falls sie nicht erteilt wird, das Zustimmungsersetzungsverfahren durchzuführen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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