4 Sa 1328/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-15, 4 Sa 1328/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-15, 4 Sa 1328/05
4 Sa 1328/05Arbeitsgericht15.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 1328/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-15
Aktenzeichen: 4 Sa 1328/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1215.4SA1328.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: §§ 140, 626 Abs. 1 BGB § 1 Abs. 2 KSchG, §§ 611, 613a Abs. 1 BGB
Tenor
Die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt/Gerichtstag Ahaus vom 19.05.2005 - 3 Ca 1413/04 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Verpflichtung der Beklagten zu 2) zur Weiterbeschäftigung des Klägers gemäß Ziffer 2 des erstinstanzlichen Urteils erst ab 15.12.2005 besteht.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 1/5 und die beiden Beklagten zu je 2/5 zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes beträgt unverändert 10.500,00 €.
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