4 Sa 297/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-15, 4 Sa 297/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-12-15, 4 Sa 297/05
4 Sa 297/05Arbeitsgericht15.12.2005
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 297/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-12-15
Aktenzeichen: 4 Sa 297/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:1215.4SA297.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 256 Abs. 1 ZPO, § 4 KSchG, § 179 Abs. 1 InsO, § 613a Abs. 1 und Abs. 4 BGB, § 611 BGB
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 30.11.2004 - 3 Ca 2363/04 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt, die Kosten der Streithilfe hat die Streithelferin zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes beträgt unverändert 25.206,65 €.
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