19 Sa 880/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-06-09, 19 Sa 880/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-06-09, 19 Sa 880/06
19 Sa 880/06Arbeitsgericht09.06.2006
Regest
Der Arbeitnehmer hat gegen den Betriebserwerber einen im einstweiligen Verfügungsverfah-ren durchsetzbaren vorläufigen Beschäftigungsanspruch, wenn - er im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren gegen den Betriebsveräußerer obsiegt und - er (wegen Unkenntnis über den Betriebsübergang) keine Möglichkeit hatte, den Beschäftigungsanspruch zeitgleich mit der arbeitsgerichtlichen Klärung der vor dem Betriebsübergang ausgesprochenen Kündigung durchzusetzen.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 880/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-09
Aktenzeichen: 19 Sa 880/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0609.19SA880.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Normen: §§ 935, 940 ZPO, § 613 a BGB
Leitsätze
Der Arbeitnehmer hat gegen den Betriebserwerber einen im einstweiligen Verfügungsverfah-ren durchsetzbaren vorläufigen Beschäftigungsanspruch, wenn
-
er im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren gegen den Betriebsveräußerer obsiegt und
-
er (wegen Unkenntnis über den Betriebsübergang) keine Möglichkeit hatte, den
Beschäftigungsanspruch zeitgleich mit der arbeitsgerichtlichen Klärung der vor dem
Betriebsübergang ausgesprochenen Kündigung durchzusetzen.
Tenor
Parallelsache zu 18 Sa 879/06
verbunden mit Berichtigungsbeschluss vom 27.06.2006
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsge-richts Herford vom 04.04.2006 - 3 Ga 16/06 - abgeändert:
Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens LAG Hamm 19 Sa 462/06 als Maschinenhelfer tatsächlich zu beschäftigten
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