Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-06-20, 12 Sa 251/06

12 Sa 251/06Arbeitsgericht20.06.2006

Regest

Zum "Altfall" im Sinne des sogenannten Altfälle-Runderlasses des Kultusministeriums NW vom 25.08.1992, in welchem zwischen dem Personenkreis der Altfälle, bei denen bei der Höhergruppierung nach Ablauf einer 15-jährigen Bewährungszeit vom Planstellenerfordernis abzusehen ist, und dem Personenkreis der "Neufälle", bei denen eine Planstelle zur Verfügung stehen muss, differenziert wird.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 251/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-06-20

Aktenzeichen: 12 Sa 251/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0620.12SA251.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: BAT § 22; arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Leitsätze

Zum "Altfall" im Sinne des sogenannten Altfälle-Runderlasses des Kultusministeriums NW vom 25.08.1992, in welchem zwischen dem Personenkreis der Altfälle, bei denen bei der Höhergruppierung nach Ablauf einer 15-jährigen Bewährungszeit vom Planstellenerfordernis abzusehen ist, und dem Personenkreis der "Neufälle", bei denen eine Planstelle zur

Verfügung stehen muss, differenziert wird.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 25.01.2006 - 5 Ca 1842/05 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird zugelassen.

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