13 Sa 240/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-06-28, 13 Sa 240/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-06-28, 13 Sa 240/06
13 Sa 240/06Arbeitsgericht28.06.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 13 Sa 240/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-28
Aktenzeichen: 13 Sa 240/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0628.13SA240.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Normen: § 613a BGB
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 23.01.2006 - 5 (2) Ca 1579/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zif. 1 des Tenors folgende Fassung erhält:
Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Firma K1xx-L2xxxx T2xx GmbH & Co. KG, W3xxxxxxxxxxx 81, 42xxx D3xxxxxx, begründete Arbeitsverhältnis mit Wirkung ab 01.05.2005 zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 02.02.1976 mit der Beklagten fortbesteht.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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