Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-07-18, 9 Sa 1899/05

9 Sa 1899/05Arbeitsgericht18.07.2006

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Sa 1899/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-18

Aktenzeichen: 9 Sa 1899/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0718.9SA1899.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 626 BGB

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 25.08.2005 - 1 Ca 1083/05 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das angegriffene Urteil im Feststellungsausspruch wie folgt abgeändert wird:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungen der Beklagten vom 21. Mai 2005 und 24. Mai 2005 nicht aufgelöst worden ist.

Die weitergehende Feststellungsklage wird abgewiesen.

  1. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

  2. Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.

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