Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-07-20, 15 Sa 49/06

15 Sa 49/06Arbeitsgericht20.07.2006

Regest

Nicht rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts, welches das Integrationsamt zur Erteilung der Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen verpflichtet; Kün-digung durch den Arbeitgeber vor Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes in Erfüllung des verwaltungsgerichtlichen Urteils

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 15 Sa 49/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-20

Aktenzeichen: 15 Sa 49/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0720.15SA49.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Kammer

Leitsätze

Nicht rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts, welches das Integrationsamt zur

Erteilung der Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen verpflichtet;

Kün-digung durch den Arbeitgeber vor Erteilung der Zustimmung des Integrationsamtes in Erfüllung des verwaltungsgerichtlichen Urteils

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 14.12.2005 - 4 (1) Ca 1005/05 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.124,75 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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