12 Sa 652/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-08, 12 Sa 652/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-08, 12 Sa 652/06
12 Sa 652/06Arbeitsgericht08.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 12 Sa 652/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-08
Aktenzeichen: 12 Sa 652/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0808.12SA652.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: BGB §§ 133, 157
Tenor
Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.02.2006 - 1 Ca 2113/05 - wird das Urteil teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.266,65 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 653,33 € brutto seit dem 01.04.2005, 01.05.2005, 01.06.2005, 01.07.2005 sowie 01.08.2005 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges zu einem Gesamtstreitwert von 4.911,20 € tragen der Kläger zu 33 % und die Beklagte zu 67 %.
Die Kosten des zweiten Rechtszuges zu einem Gesamtstreitwert von 3.266,65 € trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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