5 Sa 255/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-15, 5 Sa 255/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-15, 5 Sa 255/06
5 Sa 255/06Arbeitsgericht15.08.2006
Regest
Die Ausweisung von Haushaltsmitteln im Haushaltsplan ("Vergütungen und Löhne für Aus-hilfen") ohne eine besondere Zweckbestimmung erfüllt den Tatbestand des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nicht.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 5 Sa 255/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-15
Aktenzeichen: 5 Sa 255/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0815.5SA255.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG
Leitsätze
Die Ausweisung von Haushaltsmitteln im Haushaltsplan ("Vergütungen und Löhne für Aus-hilfen") ohne eine besondere Zweckbestimmung erfüllt den Tatbestand des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG nicht.
Tenor
Die Berufung des beklagten L3xxxx vom 10.02.2006 gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 22.12.2005 - 3 Ca 1209/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen
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