17 Sa 2212/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-17, 17 Sa 2212/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-17, 17 Sa 2212/05
17 Sa 2212/05Arbeitsgericht17.08.2006
Regest
Eine Vertragsbindung von zum Zeitpunkt der Kündigung noch 13 Monaten aufgrund der vertraglichen Beschränkung des Rechts zur ordentlichen Kündigung rechtfertigt im Fall der Betriebsstilllegung keiner außerordentliche Kündigung mit einer Auslauffrist entsprechend § 113 InsO.
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 17 Sa 2212/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-17
Aktenzeichen: 17 Sa 2212/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0817.17SA2212.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Kammer
Leitsätze
Eine Vertragsbindung von zum Zeitpunkt der Kündigung noch 13 Monaten aufgrund der vertraglichen Beschränkung des Rechts zur ordentlichen Kündigung rechtfertigt im Fall der Betriebsstilllegung keiner außerordentliche Kündigung mit einer Auslauffrist entsprechend § 113 InsO.
Tenor
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen
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