10 Sa 792/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-18, 10 Sa 792/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-18, 10 Sa 792/06
10 Sa 792/06Arbeitsgericht18.08.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 792/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-18
Aktenzeichen: 10 Sa 792/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0818.10SA792.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, § 626 Abs. 1 BGB, §§ 1, 4, 7, 13 Abs. 1 KSchG, § 256 ZPO, § 174, 615 BGB
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 13.04.2006 - 1 Ca 1374/05 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen, soweit festgestellt worden ist, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 12.07.2005 nicht aufgelöst worden ist, und soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 4.827,60 € brutto als Lohn für die Zeit vom 19.08.2005 bis zum 18.10.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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