Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-29, 19 Sa 668/06

19 Sa 668/06Arbeitsgericht29.08.2006

Regest

Ein Betriebsübergang liegt nicht vor, wenn ein anderer Unternehmer einen Möbelvertrieb mit der halben Belegschaft eines früheren Betriebsinhabers an einem anderen Betriebsstandort führt.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 19 Sa 668/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-29

Aktenzeichen: 19 Sa 668/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0829.19SA668.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Kammer

Normen: § 613 a Abs. 1 BGB

Leitsätze

Ein Betriebsübergang liegt nicht vor, wenn ein anderer Unternehmer einen Möbelvertrieb mit der halben Belegschaft eines früheren Betriebsinhabers an einem anderen Betriebsstandort führt.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 13.03.2006 - 2 Ca 1634/05 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung

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