Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-09-12, 9 Sa 2313/05

9 Sa 2313/05Arbeitsgericht12.09.2006

Regest

Es ist in Ausbildungsverträgen zulässig, eine fehlende gesundheitliche Eignung als aufschiebende Bedingung zu vereinbaren.

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 9 Sa 2313/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-09-12

Aktenzeichen: 9 Sa 2313/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0912.9SA2313.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: § 158 BGB, § 5 KrPflG

Leitsätze

Es ist in Ausbildungsverträgen zulässig, eine fehlende gesundheitliche Eignung als

aufschiebende Bedingung zu vereinbaren.

Tenor

  1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.10.2005 - 9 Ca 4339/05 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen

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