Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-09-25, 10 Ta 494/06

10 Ta 494/06Arbeitsgericht25.09.2006

Gesamter Gesetzestext

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 494/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-09-25

Aktenzeichen: 10 Ta 494/06

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0925.10TA494.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG§§ 99 Abs. 1, 100 Abs. 2 BetrVG§ 42 Abs. 4 GKG

Tenor

Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 11.07.2006 - 4 BV 31/06 - abgeändert.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 218,50 € festgesetzt.

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