10 Ta 463/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-10-09, 10 Ta 463/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-10-09, 10 Ta 463/06
10 Ta 463/06Arbeitsgericht09.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 463/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-09
Aktenzeichen: 10 Ta 463/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1009.10TA463.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG§ 99 Abs. 1, 100 BetrVG§ 5 ZPO, § 16 Abs. 3 SGB II
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 23.06.2006 - 1 BV 16/06 - abgeändert.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren im Allgemeinen auf 16.771,10 € festgesetzt
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