10 Ta 561/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-10-11, 10 Ta 561/06
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-10-11, 10 Ta 561/06
10 Ta 561/06Arbeitsgericht11.10.2006
Gesamter Gesetzestext
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 561/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-10-11
Aktenzeichen: 10 Ta 561/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:1011.10TA561.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG§ 99 Abs. 1, 95 BetrVG
Tenor
Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 31.07.2006 - 5 BV 20/06 - abgeändert.
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 2.673,00 € festgesetzt.
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